NEU: Für alle Personen ab 80 Jahren aus dem Kreis Pinneberg werden die Taxikosten für Fahrten zu den Impfzentren Elmshorn und Pinneberg übernommen. Alles was wir dafür
von Ihnen benötigen ist:
- Einen Nachweis über einen gebuchten Impftermin (Terminbestätigung)
- Nachweis über das Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren
- Nachweis über den Hauptwohnsitz im Kreis Pinneberg
Infos zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
Erstattung der Fahrkosten:
Da es sich bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 um eine Leistung im Sinne des § 60 SGB V handelt werden die Fahrkosten zu einem Impfzentrum gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 SGB V bei
gesetzlich krankenversichterten (GKV) übernommen sofern die nötigen Voraussetzungen vorliegen.
Gegen Vorlage einer genehmigten ärztlichen Verordnung
(Krankentransportschein) können wir mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) direkt abrechnen.
Möchten Sie die Fahrt mit Ihrer Krankenkasse direkt abrechnen stellen wir Ihnen einen Beleg über die Fahrkosten aus.
Zahlen können Sie die Fahrt in Bar, per EC/Kreditkarte oder auf mit unserer App Cab4me.
Alle Informationen zur Corona-Schutzimpfungen finden Sie unter https://www.impfen-sh.de